Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse, Seminare, Einzelsitzungen und Supervision (Präsenz und Online) bei Achtsamkeitstraining München Heike Mayer, Putzigerstr. 2, 81929 München - nachfolgend „Veranstalterin“ genannt. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen, die von der Veranstalterin selbst organisiert werden. (Seminare, die zwar von der Veranstalterin geleitet, aber nicht von ihr organisiert werden, unterliegen anderen Regelungen, die mit dem entsprechenden Veranstalter zu klären sind. Solche Seminare können daher auch nicht über die Webseite von Achtsamkeitstraining München gebucht werden.)

Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widerspricht die Veranstalterin hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Veranstalterin.

Die Veranstalterin ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

Zur leichteren Lesbarkeit wird in diesem Text grundsätzlich die weibliche Form benutzt. Es sind immer alle Geschlechter gemeint.

1. Vertragsgegenstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen seitens der Veranstalterin organisierten Kursen und Seminaren sowie für individuell vereinbarte Seminare, Einzelsitzungen und Supervisionen, die als Präsenzformat oder online durchgeführt werden. Die Veranstalterin behält sich vor, ihre Veranstaltungen gegebenenfalls ganz oder teilweise online stattfinden zu lassen, falls gewichtige Gründe dafür sprechen.

2. Haftungshinweis

Die Teilnahme an den Angeboten der Veranstalterin erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für anlässlich der Kursteilnahme entstehende Personen- und Sachschäden.

3. Anmeldung

Die verbindliche Buchung eines Kurses kommt aufgrund einer schriftlichen Anmeldung über die Webseite, per Post oder E-Mail sowie einer schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalterin zustande. Die Buchung kann unter Verwendung des Anmeldeformulars erfolgen, das auf der Website (www.achtsamkeitstraining-muenchen.de) bereitgestellt ist oder auf Wunsch zugesendet wird.

Die Anmeldung ist verbindlich für den gesamten Kurs. Die Teilnehmerinnenzahl ist begrenzt, daher gilt die Reihenfolge der Anmeldungen. Sollte die maximale Teilnehmerinnenzahl zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits überschritten sein, kannst du dich auf eine Warteliste setzen lassen oder von der Anmeldung zurücktreten.

Termine für Einzelsitzungen und Supervision werden individuell vereinbart.

4. Zahlung der Teilnahmegebühr

Die gesamte Teilnahmegebühr ist mit Rechnungstellung fällig, die nach erfolgter Anmeldung per Mail zugesandt wird. Die Kontoverbindung findest du in deiner Rechnung. Die Preise sind, wenn nicht anders vermerkt, in Euro und inkl. der jeweils gültigen MwSt. angegeben.

5. Rücktritt/Stornierung

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich, eine Reisekosten-Rücktrittsversicherung abzuschließen (siehe auch weiter unten).

  • Bei Stornierungen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben.

  • Zwischen 6 Wochen und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr verrechnet.

  • Erfolgt eine Abmeldung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

  • Falls es eine Warteliste gibt und der Platz neu besetzt werden kann, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben.

  • Bei Nicht-Erscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten

Muss die Veranstaltung von Seiten der Veranstalterin abgesagt werden, werden bereits bezahlte Kursgebühren in voller Höhe zurückerstattet. Eventuell bereits bezahlte Buchungskosten für die Anreise oder anderweitige Kosten werden nicht erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Empfehlung: In diesen unsicheren Zeiten macht es Sinn, eine Reiserücktritts-/ Reiseabbruchversicherung abzuschließen, die auch Corona Erkrankungen / positive Testung oder Anreiseherausforderungen wie etwa einen Bahnstreik abdeckt. Erkundige dich bei der jeweiligen Versicherung, ob Anreisekosten, die Übernachtungs-/Verpflegungskosten sowie die Teilnahmegebühr bzw. Stornogebühr erstattet werden. Die Versicherung muss meistens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

6. Verantwortung der Veranstalterin

Die Veranstalterin verpflichtet sich, keine vertraulichen Daten und Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben. Weiterhin verpflichtet sie sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Kurs zu verwenden. Vertrauliche Informationen, die die Veranstalterin schriftlich ausgehändigt bekommt oder persönlich aufzeichnet, müssen so verwahrt werden, dass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann.

7. Verantwortung der Kursteilnehmerin

Die Teilnahme an den Kursen geschieht eigenverantwortlich und setzt normale psychische Belastbarkeit voraus. Die Kursteilnehmerin erkennt an, dass sie während sowie zwischen den Seminarzeiten in vollem Umfang selbst für ihre körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.

Die Teilnehmerin erklärt, die Schweigepflicht einzuhalten und keinerlei Informationen, die sie über andere Teilnehmerinnen erhält, in irgendeiner Form nach außen weiterzugeben. Sie versichert, die Kursunterlagen nur zum persönlichen Gebrauch zu nutzen, diese nicht zu kopieren oder weiterzugeben.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden Teile des Seminars oder einzelne Kurstermine wegen Krankheit oder anderen von der Veranstalterin nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch genommen, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Kursgebühr.

9. Terminverschiebung

Die Veranstalterin behält sich vor, aus wichtigem Grund eine geplante Veranstaltung ganz oder teilweise kurzfristig zu verschieben. Die Veranstalterin wird die Teilnehmerinnen hierüber unverzüglich informieren und falls möglich einen Ersatztermin anbieten. Dies gilt auch für Termine von Einzelsitzungen und Supervision.

10. Rücktritt durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ungeachtet sonstiger Gründe gilt als wichtiger Grund insbesondere Erkrankung der Veranstalterin oder wenn für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder der Kurs aus von der Veranstalterin nicht zu vertretenden Gründen (wie z.B. staatliche oder regionale Änderungen bzw. Bestimmungen zur Abhaltung von Veranstaltungen), abgesagt werden muss.

Wird die angegebene Mindest-Teilnehmerinnenzahl eines Kurses nicht erreicht, so ist die Veranstalterin zur Durchführung nicht verpflichtet. Bereits bezahlte Kursgebühren werden vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmerinnen in diesem Fall nicht zu. Die Teilnehmerinnen werden rechtzeitig vor dem geplanten Kursbeginn über die Nichtdurchführung informiert.

11. Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie verordnet die Veranstalterin keine Medikamente, nimmt keine körperlichen Untersuchungen oder Eingriffe vor und kann auch nicht krankschreiben. Die Psychotherapie bei der Veranstalterin ersetzt keine Untersuchung oder Behandlung durch einen Arzt. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Beschwerden/Symptome vor Therapiebeginn durch eine Ärztin medizinisch abgeklärt werden und der von der Behandlerin empfohlene Behandlungsplan/Medikation/Arztbesuche beibehalten werden müssen. Befindet sich die Klientin bereits in therapeutischer bzw. ärztlicher Behandlung, ist sie verpflichtet, ihre Behandlerin darüber zu informieren, dass bei der Veranstalterin eine Therapie begonnen werden soll. Es liegt in der Verantwortung der Klientin, das Einverständnis der Ärztin/Therapeutin für die Psychotherapie einzuholen.

12. Abrechnung von therapeutischen Einzelsitzungen

Die Behandlung bei der Veranstalterin ist eine Privatleistung. Die Kosten sind von der Klientin selbst zu tragen. Das Honorar wird per Rechnungstellung und Überweisung fällig.

Eine Abrechnung/Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenkasse ist derzeit nicht möglich. Eine Bezuschussung der Leistungen durch private Krankenversicherungen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen kann nicht garantiert werden. Sollte sich die Versicherung nicht an den Kosten beteiligen, hat dies keinerlei Auswirkungen auf den Honoraranspruch der Veranstalterin. Die Bezuschussung zu erwirken obliegt der Eigeninitiative der Klientin. Die Höhe der Bezuschussung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

13. Terminabsagen von Einzelsitzungen (Supervision, therapeutische oder sonstige Einzelsitzungen)

Vereinbarte Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt und kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden können oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

14. Ergänzende Bedingungen für Online- Angebote über Zoom.us

Bei der Nutzung von Angeboten, die über die Konferenz-Plattform Zoom.us angeboten werden, ist jede Teilnehmerin für die Sicherheitseinstellungen des genutzten Zugangsmediums selbst verantwortlich (Smartphone, Tablet, Laptop, PC).

Jede Teilnehmerin ist verpflichtet, für den Schutz ihrer Privatsphäre selbst zu sorgen. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Angaben in meiner Datenschutzerklärung hin, in der die Zoom-relevanten Aspekte detailliert aufgeführt sind.

Jede Teilnehmerin ist für einen funktionierenden Internetzugang selbst verantwortlich. Sollte der Internetzugang während des Angebotes nicht funktionieren, kann die Kursgebühr nicht, auch nicht anteilig, erstattet werden.

Sobald die Zugangsdaten nach Zahlungseingang zugesandt wurden, ist es nicht mehr möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Es ist nicht erlaubt, bezahlte Zugangsdaten weiterzugeben.

15. Schlussvorschriften

Ergänzungen oder Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten jeweils die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

München / November 2023